Bayerischer VGH zu Rottweiler
dpa/tko/LTO-Redaktion
Die oberbayerischen Besitzer einer Rottweiler-Hündin müssen eine für Kampfhunde erhobene kommunale Jahressteuer von 2000 Euro nicht bezahlen. Die Münchner Richter hoben am Freitag den Steuerbescheid der Kommune Bad Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen insoweit auf, als er den für andere Hunde fälligen Abgabensatz von 75 Euro übersteigt …
Legal Tribune ONLINE – 26.07.2013
www.lto.de/recht/nachrichten/n…
Siehe auch:
Prozesse: Kampfhundesteuer von 2000 Euro für Rottweiler nicht rechtens
www.focus.de/regional/muenchen…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 26.07.2013
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