Reform des Landesjagdgesetzes
Stefan Reis/dpa
Stuttgart/München – In Bayern dürfen Hunde geschossen werden, wenn »sie deutlich erkennbar im Wald Wild hinterher jagen und es gefährden«, sagt das Landesjagdgesetz. In Baden-Württemberg oder Hessen soll sich das bald ändern. In Bayern sieht die allein regierende CSU keinen Änderungsbedarf. Der Vorsitzende der Jägervereinigung Kahlgrund, Klaus Bsonek aus Kleinostheim (Kreis Aschaffenburg), hält diese Rechtslage im Freistaat für ausreichend …
Main-Netz – 13.05.2014; 00:00 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 14.05.2014
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