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Wildschwein verfehlt, Frau getroffen

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von Philipp Aichinger (Die Presse)

Haftung. Der Schuss eines Jägers traf eine Forstarbeiterin. Ob direkt oder über Umwege, blieb unklar. Der Mann muss Schadenersatz leisten, weil er sich nicht über die Arbeiten erkundigt hatte.

Wien – Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nimmt Jäger stärker in die Pflicht. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, inwieweit ein Jäger Erkundigungen über andere im Wald befindliche Personen vornehmen muss, bevor er Schüsse abgibt …

DiePresse.com – 30.03.2014; 18:33 Uhr

diepresse.com/home/recht/recht…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 30.03.2014
twitter.com/fellbeisser


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