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Im Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoos geben. In einem Hauruck-Verfahren hat die Regierungskoalition einen entsprechenden Änderungsantrag noch unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz kritisieren dies scharf …
WochenSpiegel – 27.03.2014
www.wochenspiegellive.de/hunsr…
Siehe auch:
Rot-Grünes Verbandsklagerecht ist vor allem ABM für die Gerichte
www.eifelzeitung.de/2014/03/ro…
Rheinland-Pfalz beschließt verwässertes Tierschutz-Verbandsklagegesetz
www.scharf-links.de/63.0.html?…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.03.2014
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