(red)
1500 Euro Hundesteuer – diese Summe wollte eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz von einem Hundehalter für seinen Staffordshire Terrier kassieren. Doch das Verwaltungsgericht Trier machte der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung und urteilte: diese Höhe sei nicht angemessen …
Saarländischer Rundfunk – 25.02.2014; 16:11 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 25.02.2014
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