Sämtliche im Zusammenhang mit der teilweisen Neuauflage des Wiener Neustädter Tierschützer-Prozesses erstatteten Selbstanzeigen wegen Nötigung sind zurückgelegt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit. Die Petition an ein Modehaus mit der Aufforderung, aus dem Pelzhandel auszusteigen, andernfalls man dort nicht einkaufen werde, stelle keine Drohung im Sinne des Gesetzes dar …
salzburg24.at – 12.02.2014; 15:41 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 12.02.2014
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