Einspruch nur gegen Höhe des Tagessatzes – Kommt Fall vor Gericht?
Burladingen/Hechingen – Der Burladinger Jäger, der den Hund „Jazz“ fast zu Tode geschleift hat, akzeptiert den Schuldspruch wegen Tierquälerei. Einspruch erhoben hat der er nur gegen die Höhe der Tagessätze, die er zahlen soll.
Ob der Fall „Jazz“, der bundesweit Schlagzeilen schrieb, medienwirksam vor Gericht verhandelt wird, entscheidet sich erst nächste Woche. Fest steht jedoch seit gestern, dass der Jäger den Strafbefehl des Hechinger Amtsgerichts wegen Tierquälerei im Grundsatz akzeptiert …
Zollern-Alb-Kurier – 08.02.2014
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 08.02.2014
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