Umgang mit gefährlichen Hunden
Seit fast fünf Jahren gilt das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt, was den Umgang mit gefährlichen Hunden regelt. Gefährlich sind demnach Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören oder die sich als bissig erwiesen haben. Für sie ist ein Wesenstest notwendig, die Halter benötigen einen Eignungsnachweis. Magdeburg hat nun Bilanz gezogen und findet das Gesetz an einigen Stellen zu pauschal. So fordert die Stadt, die Beißvorfälle individuell zu beurteilen. Außerdem entstehen Magdeburg infolge der bisherigen Regelung Kosten, was die Stadt aber nicht als Hauptargument für Änderungen sieht …
MDR – 23.12.2013; 15:19 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 23.12.2013
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