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Bei arglistiger Täuschung zahlt die Versicherung nicht – das musste ein Jäger feststellen. Er hatte einen Jagdunfall falsch geschildert. Als Resultat erhält die verletzte Treiberin kein Schmerzensgeld von der Versicherung …
wochenblatt.com – 22.12.2013
www.wochenblatt.com/landwirtsc…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 22.12.2013
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