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Im Mietvertrag muss klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen der Vermieter eine Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen kann. Andernfalls ist eine solche Widerrufsklausel unwirksam, urteilte das Landgericht Berlin …
FOCUS Online – 22.11.2013; 14:54 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 22.11.2013
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