Therapiehunde sind laut Gerichtsurteil keine Nutztiere – ihre Besitzer müssen also für Schäden haften, die durch die Hunde entstanden sind.
dpa
Das hat das Amtsgericht Augsburg nach Angaben vom Montag entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Boxer-Labrador-Mischling eine Spaziergängerin in den Oberarm gebissen. Der Frau wurden 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen – die Hundehalterin muss für den Schaden aufkommen …
Neue Presse Coburg – 18.11.2013; 16:07 Uhr
www.np-coburg.de/regional/baye…
———-
Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 18.11.2013
twitter.com/fellbeisser